Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat der Konkordia AG ist das von der Generalversammlung gewählte Führungs- und Aufsichtsgremium. Er ist für die strategische Führung und Weiterentwicklung der Firma verantwortlich. Er sorgt für die Wahrung der Aktionärsinteressen und überwacht die von ihm delegierten Kompetenzen an die Geschäftsstelle. Der Verwaltungsrat besteht aus fünf Mitgliedern mit unterschiedlichem beruflichem Hintergrund, die Schweizer Bürger/Schweizer Bürgerinnen sind und gesamthaft von der Generalversammlung jeweils für vier Jahre gewählt werden. Aktuelle Amtsdauer GV 2022 - GV 2026:
Walter W. Andermatt, Baar, Jahrgang 1957 (Vizepräsident, 2013, gewählt bis 2026)
Dieter Steiger, Luzern, Jahrgang 1961 (Mitglied, 2011, gewählt bis 2026)
Simone Gasser, Wolhusen, Jahrgang 1980 (Mitglied, 2014, gewählt bis 2026)
Roland Dahinden, Stansstad, Jahrgang 1968 (Mitglied, 2015, gewählt bis 2026)
Corporate Governance
Die Aufgabenteilung im Verwaltungsrat orientiert sich an den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht, den Statuten und dem Organisationsreglement der Konkordia AG hat der Verwaltungsrat folgende Hauptaufgaben:
- Festlegung der strategischen Ausrichtung, Planung und Führung der Unternehmung
- Festlegung der Organisation
- Ausgestaltung von Rechnungswesen, interner Kontrolle und Finanzplanung
- Ernennung und Abberufung der Geschäftsleitung, Oberaufsicht über die Geschäftsführung
- Erstellen des Geschäftsberichts
- Vorbereitung der Generalversammlung und Ausführung ihrer Beschlüsse
- Überwachung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft
Die Entscheide werden vom Gesamtverwaltungsrat getroffen. Die Organe zeichnen kollektiv. Kein Mitglied des Verwaltungsrats hält eine wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft. Alle Verwaltungsräte und die Geschäftsleitung gelten als unabhängig.
Der Verwaltungsrat trifft sich so häufig, wie es der Geschäftsverlauf erfordert, rund 7 - 10 mal pro Jahr. Die Geschäftsführerin nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit Antragsrecht teil. Sie hat jedoch keine Entscheidungsbefugnisse im VR, jedoch weitreichende Kompetenzen im operativen Betrieb. Externe Spezialisten zur Behandlung spezifischer Themen werden bei Bedarf beigezogen (Bauexperten, Architekten etc.). Diese haben keine Entscheidungsbefugnisse.
Der Verwaltungsrat reflektiert jährlich die Unternehmensstrategie, seine Arbeitsweise und Zielerreichung und rapportiert mittels Lageberichts im Rahmen der jährlichen Berichterstattung an das Aktionariat.
Der Verwaltungsrat nimmt mindestens jährlich eine ausreichende Risikobeurteilung vor und leitet zudem allfällige sich daraus ergebende Massnahmen ein, um zu gewährleisten, dass das Risiko einer wesentlichen Fehlaussage in der Rechnungslegung auszuschliessen ist. Für wesentliche Restrisiiken erden Reserven gebildet oder Versicherungen abgeschlossen. Zudem werden Rückstellungen zur Entwicklung des Liegenschaftsbestandes gemacht, damit die Werthaltigkeit des Liegenschaftsportefeuilles nachhaltig erhalten bleibt.
Generalversammlung
Die jährliche Generalversammlung findet jeweils im ersten Semester, üblicherweise Ende MaÎ/Anfang Juni statt. Sie ist nicht öffentlich. Die Einladungen und Anträge werden den im Aktienregister eingetragenen Aktionären mindestens 20 Tage vor der Versammlung schriftlich mitgeteilt. Die 100. ordentliche GV ist für 21. Mai 2025 (18.00 Uhr Wirtshaus Wichlern Kriens) geplant. Die nötigen Unterlagen und Details zur Anmeldung werden den Aktionärinnen und Aktionären Ende April 2024 zusammen mit dem Geschäftsbericht 2024 zugestellt.
Rückblick Generalversammlung 2024: Die 99. ordentliche Generalversammlung hat am 22. Mai 2024 in Form einer festlichen Jubiläumsversammlung zum 100jährigen Bestehen der Konkordia AG im Hotel Schweizerhof Luzern stattgefunden. Nach einem Rückblick auf die 100jährige Geschichte der Konkordia AG haben die 114 Aktionärinnen und Aktionäre sämtliche ordentlichen Anträge des Verwaltungsrats gutgeheissen, u.a. die Verabschiedung der Jahresrechnung 2023, die Entlastung des Verwaltungsrats, die Ausschüttung einer Dividende von 100% (CHF 200.00/Titel brutto in Form von 50% ordentlicher und 50% Jubiläumsdividende), die Wahl der Revisionsstelle für ein weiteres Jahr und die Totalrevision der Statuten. Die Genehmigung des Protokolls der Generalversammlung erfolgt durch den Verwaltungsrat. Die Protokolle werden am Sitz der Gesellschaft aufbewahrt. Jeder Aktionär/jede Aktionärin hat das Recht, Einsicht in das Protokoll zu nehmen. Die Gesellschaft kann das Protokoll zudem in geeigneter Weise veröffentlichen.
100 Jahre Konkordia AG 1924 - 2024 - Jubiläumsgeneralversammlung 22. Mai 2024 - Hotel Schweizerhof Luzern
Kapitalstruktur Konkordia AG
Das Aktienkapital beträgt CHF 1'120'000.– und ist eingeteilt in 5'600 auf den Namen lautende Aktien zum Nennwert von je CHF 200.–. Der Übergang von Aktien bedarf in jedem Fall der Zustimmung des Verwaltungsrats. Für den Erwerb und die Übertragung gelten statutarische Resriktionen/Vinkulierungsbestimmungen. Für ausländische Aktionärinnen und Aktionäre gelten weitere Kaufrestriktionen und eine maximale Beteiligungsquote von 3% am Aktienkapital für die Gesamtheit der ausländischen Aktionärinnen und Aktionäre.Der Kauf /die Übertragung von Aktien bedingt die Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten an den Beteiligungstiteln mit anschliessender Meldepflicht bei Änderungen. Eine Aktionärin/ein Aktionär muss der Gesellschaft innert drei Monaten jede Änderung des Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Nationalität oder der Wohnsitzadresse von sich und der wirtschaftlich berechtigten Person schriftlich melden.
Valoren-Nummer NA Konkordia: ISIN CH0115029545
Unverbindliche Kursinformationen: Unverbindliche Kursinformation von OTC-X/BEKB
Revisionsstelle
Als aktienrechtliche Revisionsstelle von der Generalversammlung gewählt ist die Firma BachmannPartner AG, Luzern (RAB-Nr. 502219, erstmalige Wahl 2009 resp. 2022). Die Amtsdauer beträgt jeweils 1 Jahr – Wiederwahl ist möglich.